Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind in Deutschland an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Entsprechend Sozialgesetz 5. Buch § 12 SGB-V Wirtschaftlichkeitsgebot müssen Leistungen
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß der Notwendigkeit nicht überschreiten.
Leistungen die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht
bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Natürlich gibt es auch sinnvolle medizinische Leistungen, die
aber von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen
werden. Das betrifft insbesondere auch kosmetische-gesundheitliche Behandlungen, Beratungen, Prophylaxen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen z.B. für Reisen.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
- Intraartikuläre Knieinjektionen zum Knorpelaufbau
- Entfernung von kosmetisch störenden Hautveränderungen
- Besenreiserverödung
- Laserbehandlungen
- Ärztliche Atteste und Gutachten