Operative Entfernung von kosmetisch störenden Hautveränderungen


Kosmetisch störende Hautveränderungen wie z.B. kleine Hautwarzen im

Gesicht, behaarte Hautwärzchen, kleine Hautpolypen oder pendelnde Fibrome können nicht zu Lasten der Krankenkasse behandelt werden.

Es handelt sich hier um eine kosmetische Behandlung. Die Patienten müssen diese Kosten selbst tragen.

 

Die Entfernung erfolgt in örtlicher Betäubung durch Ausschneidung oder Laserbehandlung. Komplikationen sind in diesen Fällen sehr selten und geringfügig. Es ist denkbar, dass Wundentzündungen und Nachblutungen theoretisch auftreten können.

 

Es können kleine Narben verbleiben, die auch in ungünstigen Fällen einmal kosmetisch störend sein können. Der Eingriff verursacht jedoch bis auf geringe Unannehmlichkeiten keine Schmerzen.

 

Die Kosten für größere kosmetische chirurgische Behandlungen können bei

Dr. Frank auf Anfrage geklärt werden.