Besenreiserverödung


Bei Besenreisern handelt es sich nicht um richtige ausgeprägte Krampfadern, die zu Lasten der Krankenkasse behandelt werden können. Besenreiser sind natürlich unschön und kosmetisch störend, haben jedoch keinen Krankheitswert. Die Behandlungskosten müssen somit von dem Patienten selbst getragen werden.

 

Durch sorgfältige Untersuchungen wird festgestellt, ob sich Ihre
Besenreiser für eine Verödungsbehandlung eignen. Ist eine Verödungsbehandlung angezeigt, so müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • keine Schwangerschaft
  • keine fieberhafte Erkrankung
  • keine Bettlägerigkeit
  • keine Schwellung der Beine
  • keine bekannte Allergie
  • keine bekannte arterielle Durchblutungsstörung der Beine
  • ausreichende Bewegungsfähigkeit

 

Bei der Behandlung wird Verödungsmittel in die Krampfadern injiziert.

Nach der Injektion wird ein Kompressionsverband oder Kompressionsstrumpf nach Anweisung des Arztes getragen. Bei einer Verödungsbehandlung sind Sie voll belastbar, geh- und arbeitsfähig.